⫸Bitte beachten:
Schließung unserer Tennis-Halle ab 13.11.2020⫷
Unsere Tennishalle ist ab sofort geschlossen.
Auszug von BTV vom 13.11.2020:
TENNIS NUR IM FREIEN MÖGLICH
Seit 13.11.2020 ist Indoor-Sport in Bayern verboten, somit müssen auch alle Tennishallen im Freistaat geschlossen bleiben!
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am späten Abend des 12. November eine Änderung der >>8. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verkündet. (Hier die Änderungen: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-639/) Darin heißt es, dass der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzstudios und anderen Sportstätten untersagt ist. Einzig der Schulsport sowie der Profisport bleiben erlaubt.
Tennis im Freien ist unter Wahrung der Vorgaben (s.U.) weiterhin erlaubt. Dazu heißt es in der gestrigen Verordnung: "Abweichend von Satz 1 ist für die in Absatz 1 Satz 1 genannten Zwecke der Betrieb und die Nutzung von Sportstätten unter Freiem Himmel erlaubt."
1. Tennisanlagen
- Tennishallen sind geschlossen
- Freiplätze können jedoch geöffnet bleiben
- Die Vereinsgastronomie ist geschlossen, Veranstaltungen jeglicher Art (Turniere, Mannschaftsspiele, Sitzungen, Stammtische, Feierlichkeiten etc.) und Zuschauer sind auf den Tennisanlagen untersagt.
- Umkleiden und Toiletten können unter den bestehenden Hygieneschutz-Vorschriften genutzt werden.
2. Trainings- und Spielbetrieb
- Es darf zu zweit oder mit Personen aus einem Hausstand auf einem Tennisplatz gespielt werden (Doppel ist also nur in dem seltenen Fall möglich, wenn alle vier Spieler/innen aus einem einzigen Hausstand kommen!).
- Einzeltraining (ein Trainer und ein Schüler) ist erlaubt. Hier darf der Trainer aktiv beteiligt sein.
- NEU: Ein Tennistrainer darf zwei Schüler unterrichten, soweit der Trainer nicht an der Sportausübung als solcher teilnimmt. (Der BTV gibt aktuell die Empfehlung, dass es sich um ein "betreutes Spielen/Sparring" handelt. Das heißt zwei Personen spielen miteinander und der Trainer gibt von außen Anweisungen.)
- Die Regelungen gelten genauso auch für Geschwisterkinder.
- Gruppentraining (ab 3) ist nicht erlaubt, ebenso die Aufteilung eines Tennisplatzes (z.B. beim Kleinfeldtraining) in mehrere Plätze, um dort gleichzeitig mehrere Kinder zu trainieren.
- Diese Regelungen gelten auch für ganzjährig bespielbare Allwetterplätze im Freien.
Kompletter Artikel ist zu finden unter:
https://www.btv.de/de/aktuelles/corona.html